FAREDS: "Strobo Pop" (Die Atzen mit Nena) und "Wolke 7" (Rockstroh) abgemahnt

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Abmahnung Geto Gold Musikverlag GbR: „Strobo Pop“ (Die Atzen mit Nena)

Wegen unerlaubter öffentlicher Zugänglichmachung mahnt die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Rechteinhaber Geto Gold Musikverlag GbR Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk „Strobo Pop“ von „Die Atzen mit Nena“ ab. Das Werk, das unter anderem auch auf diversen Samplern (z.B. „German Top 100 Single Charts“ vom 28.März .2011) erschienen ist, soll von den Abgemahnten illegal zum Download auf p2p-Tauschbörsen angeboten worden sein.

Die Filesharer werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und einen Pauschalbetrag in Höhe von 450,00 € für Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Abmahnung Celebrate Recordings GmbH: „Wolke 7“ (Rockstroh)

Weiterhin hat die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Celebrate Recordings GmbH die Vertretung von Urheberrechtsverstößen an dem Musikwerk „Wolke 7“ von Rockstroh übernommen. Das abgemahnte Lied soll dem Sampler „German Top 100 Single Charts“, datiert auf den 04. April 2011, entnommen worden sein.
Da der Song von einem Album mit mehreren Interpreten und somit auch mit diversen Rechteinhabern entnommen wurde, sind Folgeabmahnungen nicht auszuschließen.

Was können Sie tun, wenn Sie von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt wurden?

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