Sasse & Partner: Aufgrund des Filmes „Goon – Kein Film für Pussies“ gerügt

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Abmahnung WVG Medien GmbH: „Goon – Kein Film für Pussies“

Die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte verfolgt, beauftragt von der WVG Medien GmbH, die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung des Filmes „Goon – Kein Film für Pussies“ in Filesharing-Tauschbörsen.

Die amerikanische Filmkomödie aus dem Jahre 2011 handelt vom Versager Doug, dessen größte Leidenschaft es ist, sich zu prügeln. Als sein Kumpel während eines Eishockeyspiels mit einem Gegenspieler aneinander gerät, eilt Doug auf das Eis, um ihm zu helfen. Begeistert von seinem Prügeltalent nimmt der Trainer Doug kurzerhand in das Team auf, wo er sich bald in die Herzen der Fans prügelt.

Der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung soll von den Betroffenen verwirklicht worden sein, indem sie zunächst „Goon – Kein Film für Pussies“ aus einer der einschlägigen P2P-Netzwerke (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) herunter- und anschließend erneut in jenes hochgeladen haben. Durch den Upload des Streifens ist der Film anderen Nutzern ebenfalls zum Download angeboten worden.

Begründet mit den Verstößen an den Urheberrechten der WVG Medien GmbH erhebt die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte Ansprüche für ihre Mandantin gegenüber den vermeintlichen Filesharern. Diese belaufen sich auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Abgeltungssumme in Höhe von 800,00 €.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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