Baek Law: Abmahnung des Schlagers „Frei Sein“ (Anna-Maria Zimmermann)

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Abmahnung Die Partyagentur – Eventagentur & Künstlermanagement: „Frei Sein“ (Anna-Maria Zimmermann)

Die Hamburger Kanzlei Baek Law geht weiterhin gegen Filesharing vor. Aktuell vertritt sie die Partyagentur – Eventagentur & Künstlermanagement bei der Verfolgung von Verstößen an den Rechten des Schlagers „Frei Sein“ der Künstlerin Anna-Maria Zimmermann.

Der Titel „Frei Sein“, welcher im Juli 2010 aus dem ersten Studioalbum „Einfach Anna“ der ehemaligen Kandidatin der Castingsendung Deutschland Sucht Den Superstar ausgekoppelt wurde, ist auch auf zahlreichen Samplern enthalten.

Den Empfängern der Abmahnschreiben wird zur Last gelegt, dass der Titel von ihrem Internetanschluss aus einer p2p-Tauschbörse (wie beispielsweise BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa oder auch Limewire) heruntergeladen und anderen Nutzern zum Download bereitgestellt worden sein soll. Dies entspräche dem Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung.

Die Hamburger Kanzlei macht für ihre Mandantin einen Unterlassungsanspruch sowie einen Anspruch auf Schadensersatz geltend. Hierbei wird eine pauschale Vergleichssumme von 350,00 € gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Baek Law abgemahnt wurden?

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