BAEK Law: Abmahnung der Single „Sundown“ (Scotty)

(53 Bewertungen, durchschnittlich 4.98 von 5)

Abmahnung A45 Music GmbH:  „Sundown“ (Scotty)

Im Auftrag der A45 Music GmbH rügt die Kanzlei BAEK Law derzeit Urheberrechtsverstöße an dem Song „Sundown“ des deutschen DJs Scotty.

Scotty, mit bürgerlichem Namen Oliver Dix, produziert schon seit Anfang der 80er Jahre als DJ Musik und ist Inhaber der Labels Splash-Tunes und X-pected Rec. Sein größter Erfolg war der Remix der Filmmusik des Kassenschlagers „Fluch der Karibik“ – „The Black Pearl“. Das ursprünglich von Klaus Badelt produzierte Thema hielt sich in der Neuauflage von Scotty über neun Monate in den deutschen Singlecharts.
Die Single „Sundown“ veröffentlichte der Göttinger im Jahre 2011.

Den Empfängern der Abmahnschreiben wird von der Kanzlei BAEK Law vorgehalten, den Track aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und anschließend erneut in das Netzwerk hochgeladen zu haben. Durch den erneuten Upload des Songs sei dieser darüber hinaus anderen Nutzern zum Download bereitgestellt worden.

Hierdurch sei der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt, aus welchem die Kanzlei für ihre Mandantin Ansprüche gegenüber den Abgemahnten geltend macht. Im Einzelnen wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 350,00 € gefordert, um das Verfahren beizulegen. 

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei BAEK Law abgemahnt wurden?

Anzeige
Sofort-Hilfe bei Abmahnung

Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist spezialisiert auf die Abwehr von Abmahnungen im Bereich Filesharing, Streaming & illegale Downloads. Holen Sie sich jetzt Ihre kostenfreie Erstberatung.

Kostenlose Hotline:

0221 / 4006755-77

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abmahnung abwehren