Bindhardt, Fiedler, Zerbe: Filesharing von „Hungry Eyes“ (Culcha Candela) abgemahnt

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Abmahnung Culcha Candela: „Hungry Eyes“

Die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte verfolgt im Auftrag der Band Culcha Candela in p2p-Tauschbörsen begangene Urheberrechtsverstöße an der Single „Hungry Eyes“.

Die Gruppe Culcha Candela, die aus Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafermann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek besteht, feiert derzeit mit ihrem aktuellsten Album „Flätrate“ einen großen Erfolg. Die erste Single aus dem fünften Studioalbum der Berliner war der abgemahnte Song „Hungry Eyes“, der bereits im September 2011 veröffentlicht worden ist.

Darüber hinaus ist die Hit-Single auch auf diversen Samplern enthalten, wie beispielsweise auf der „German Top 100 Single-Charts“.

Die Lindener Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte legen den abgemahnten Inhabern des Internetanschlusses, von dem der Urheberrechtsverstoß vermeintlich begangen worden sein soll, zur Last, den Titel unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies geschieht unter anderem dann, wenn der Nutzer den Song auf einer Filesharing-Tauschbörse (wie z.B. BitTorrent, eDonkey, Emule oder Limewire) zum Download von der eigenen Festplatte anbietet.

Für ihre Mandanten fordert die Kanzlei von den Abgemahnten die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 400,00 €.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

 

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