Bindhardt, Fiedler, Zerbe: Filesharing am Kay One Album „Prince of Belvedair“ abgemahnt

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Abmahnung für Herrn Anis Mohamed Ferchichi: „Prince of Belvedair“ (Kay One)

Anis Mohamed Ferchichi, besser bekannt als Bushido, hat die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte wieder einmal zur Wahrung seiner Rechte beauftragt. Dieses Mal verfolgt die Kanzlei Urheberrechtsverstöße an dem Album des Rappers Kay One.  

Kay One, mit bürgerlichem Namen Kenneth Glöckler, veröffentlichte am 02. März 2012 sein zweites Soloalbum „Prince of Belvedair“ unter dem Bushido-Label „ersguterjunge“. Produziert wurde das Album von dem Produzenten-Duo Beatzarre und Djorkaeff, die auch an diversen Produktionen für Bushido oder anderen namhaften Künstlern mitgewirkt haben. „Prince of Belvedair“ stieg in den Album-Charts bis auf Platz vier und auch die erste Singleauskopplung, „I Need A Girl Part 3“, erreichte Platz 29.

In den Abmahnschreiben wird den Adressaten von der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte vorgeworfen, „Prince of Belvedair“ aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und erneut zum Download angeboten zu haben. Somit sei der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt.

Aus diesem macht die Kanzlei für ihren Mandanten Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Neben der Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung wird so die Zahlung einer pauschalen, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten beinhaltenden Vergleichssumme in Höhe von 700,00 € gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

 

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