FAREDS: Urheberrechtsverletzung an der Single „How Do You Do!” (Melouria)

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Abmahnung Tuneverse Königseder Komlew & Partner GbR: „How Do You Do!” (Melouria)

Die Tuneverse Königseder Komlew & Partner GbR hat die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Verfolgung von urheberrechtlichen Verstößen an dem Song „How Do You Do!” (Melouria) beauftragt. Die Single soll von den Abgemahnten in einer Filesharing-Tauschbörse zum Download angeboten worden sein.

 

Die Produktionsfirma, welche die Rechte an der Single „How Do You Do!“ der Band Melouria hält, produziert für diverse Künstler des House-Genres Musik. Die Neuauflage des Roxette-Hits „How Do You Do“ arrangierte die Tuneverse Königseder Komlew & Partner GbR für die Band, die aus der zehnten Popstars-Staffel hervorgegangen war. Jedoch schaffte es der Remix nicht in die Top 20 der deutschen Single-Charts. Auch der zweite Titel, „Miracle“, der Gruppe erreichte die Top 100 der Single-Charts weder in der Schweiz, Österreich noch in Deutschland.

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wirft den Abgemahnten vor, dass von deren Internetanschluss aus die Single „How Do You Do!” (Melouria) in eine Filesharing-Tauschbörse (wie zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) hochgeladen worden sei. Zuvor habe der Inhaber des Anschlusses die Single aus dem Netzwerk heruntergeladen. Durch den Upload des Songs sei dieser zudem anderen Nutzern zum Download angeboten worden. Hierdurch sei spätestens der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt worden.

Aufgrund der aufgeführten Urheberrechtsverstöße erhebt die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Tuneverse Königseder Komlew & Partner GbR Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber den Abgemahnten. Im Einzelnen werden die Betroffenen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 € aufgefordert.    

Was können Sie tun, wenn Sie von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt worden sind?

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