FAREDS: Abmahnung des Filmwerkes „The Son of No One“

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Abmahnung Nu Image Inc.: „The Son of No One“

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfolgt im Auftrag der Nu Image Inc. Urheberrechtsverstöße an dem Film „The Son of No One“. Die Verstöße an den Rechten ihrer Mandantin seien in Filesharing-Tauschbörsen begangen worden.

Jonathan White, leidenschaftlicher Polizist, führt ein glückliches Leben. Nach 16 Jahren kehrt er in das New Yorker Viertel, in dem er einst aufwuchs, zurück, um dort seinen Streifendienst zu vollrichten. Zu diesem Zeitpunkt ahnte er noch nicht, dass er bald von zwei ungeklärten Mordfällen eingeholt werden wird, in die auch er und die Polizei tiefer verstrickt ist, als zunächst gedacht.
Dito Montiel schrieb das Drehbuch zu diesem 2011 veröffentlichten, amerikanischen Actionfilm und führte auch eigenhändig Regie.

In den Abmahnschreiben der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird den Betroffenen vorgeworfen, dass sie den gegenständlichen Film unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht hätten. Dies sei dadurch geschehen, dass sie das Filmwerk zunächst aus dem P2P-Netzwerk (wie BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) herunter- und erneut in die Tauschbörse hochgeladen hätten. Durch den erneuten Upload des Streifens ist der Film anderen Nutzern erneut zum Download angeboten worden. Spätestens durch dieses Angebot ist der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt worden.

Basierend auf diesen Verstößen erhebt die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Ansprüche für ihre Mandantin auf Unterlassung und Schadensersatz gegenüber den Betroffenen. Im Einzelnen fordert sie die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Abgeltungssumme in Höhe von 980,00 €.

Was können Sie tun, wenn Sie von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt wurden?

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