Kornmeier & Partner: Abmahnung des David Guetta-Hits „She Wolf“ (David Guetta feat. Sia)

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Abmahnung EMI Music Germany GmbH & Co. KG: Hits „She Wolf“ (David Guetta feat. Sia)

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte vertritt das Plattenlabel EMI Music Germany GmbH & Co. KG in der Abmahnung zahlreicher Urheberrechtsverstöße an der aktuellen Single des französischen Star-DJs David Guetta, Hits „She Wolf“ (David Guetta feat. Sia).

David Guetta schwimmt seit Jahren auf einer Welle des Erfolgs. Sein fünftes Album „Nothing But The Beat“ war sein bislang erfolgreichstes. Im September 2012 erschien mit „Nothing But The Beat 2.0“ eine Neuauflage des fünften Albums des französischen DJs, die neben den ursprünglichen Liedern auch sechs neue Songs enthält. Die erste Single, die aus „Nothing But The Beat 2.0“ veröffentlicht wurde, ist „She Wolf“, das David Guetta gemeinsam mit Sia, mit der er schon „Titanium“ performte, aufgenommen. In Deutschland und Österreich kletterte die Single bis auf Platz drei der Single-Charts, in der Schweiz erreichte der Track Platz vier. Hierdurch ist der Song auch auf diversen Chart-Samplern wie beispielsweise der „German Top 100 Single Charts“ enthalten.

Die Frankfurter Kanzlei legt den Adressaten der Abmahnschreiben zur Last, dass Hits „She Wolf“ (David Guetta feat. Sia) von deren Internetanschluss aus in ein P2P-Netzwerk hochgeladen worden sei. Durch den gerügten Upload des Songs sei dieser zudem auch anderen Nutzern zum Download angeboten worden. Außerdem sei hierdurch der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt.

Folglich erhebt die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte für ihre Mandantin Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. Konkret wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Abgeltungssumme gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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