Die Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte geht derzeit für die I-ON New Media GmbH gegen Urheberrechtsverstöße an dem Film „Slaughter” vor. Der abgemahnte Titel soll von dem durch eine Anti-Piracy-Firma ermittelten Internetanschluss aus einer p2p-Tauschbörse (z.B. Emule, eDonkey, Limewire oder BitTorrent) heruntergeladen und dadurch wiederum zum Download angeboten worden sein.
Von den betroffenen Inhabern des Internetanschlusses wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 € gefordert.
Darüber hinaus verfolgt die Kanzlei Verstöße an dem Filmwerk „Flick”, dessen Rechte ebenfalls der I-ON New Media GmbH innehat. Auch dieser Film soll aus einem Filesharing-Netzwerk heruntergeladen worden sein, wodurch sich die Filesharer der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung strafbar gemacht haben.
Aus der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung macht die Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte einen Anspruch auf Unterlassung sowie auf Schadensersatz geltend. Dabei wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Pauschalsumme von 850,00 € verlangt.
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