Die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte versendet im Auftrag des Künstlers Bushido Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverstöße an dem Album „Jenseits von Gut und Böse“. Die Abgemahnten sollen das Album in Filesharing-Netzwerken heruntergeladen und somit zum Download bereitgestellt haben.
Von den abgemahnten Anschlussinhabern wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie eine pauschale Summe von 700,00 € gefordert, in welcher die entstandenen Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz enthalten ist.Ebenfalls für Bushido verfolgt die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte die widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachung des Titels „Vergiss mich“ in p2p-Tauschbörsen. Der Song, der vornehmlich dem Chart-Container „German Top 100 Single Charts“ (09. Mai 2011 bzw. 23. Mai 2011) entnommen worden sein soll, könnte aber auch noch weiter reichende Folgen für die Abgemahnten haben, da möglicherweise Folgeabmahnungen drohen.
Die Kanzlei verlangt von den abgemahnten Anschlussinhabern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine Entschädigungszahlung in Höhe von 450,00 €, die Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz beinhaltet.
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