Einmal mehr ist ein Chartcontainer Gegenstand von Abmahnungen diverser Rechtsanwaltskanzleien. Im vorliegenden Fall handelt es sich um den Sampler „German Top 100 Single Charts vom 12.12.2011“.
Die Kanzeli WeSaveYourCopyrights verfolgt im Auftrag der Zooland Music GmbH Urheberrechtsverstöße an den auf dem Sampler enthaltenen Songs des Künstlers R.I.O „Turn This Club Around“ sowie „Animal“. Gefordert wird neben der obligatorischen Unterlassungserklärung eine pauschale Summe von 450,00 € bzw. 650,00 € im Zuge einer sog. „Doppelabmahnung“. In einer solchen werden Verstöße an beiden Liedern gerügt.
Von der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird ein urheberrechtlicher Verstoß an dem Titel „Echt“ der Gruppe Glasperlenspiel gerügt. In diesem Falle wird eine Summe von 450,00 € von den Betroffenen verlangt.
Darüber hinaus vertritt die Kanzlei Schalast & Partner die Digiprotect GmbH in der Abmahnung der ebenfalls auf dem Sampler „German Top 100 Single Charts vom 12.12.2011“ enthaltenen Titel „Waiting for Christmas“ (Menowin) sowie „Aura“ (Kool Savas).
Die Kanzlei fordert neben einer Unterlassungserklärung die Zahlung einer Vergleichssumme von 550,00 €. Außerdem bietet sie den Abgemahnten einen Schnellzahlerrabatt an, sodass bei schneller Begleichung der Forderung die zu zahlende Summer lediglich 430,00 € beträgt.
Sollten Sie aufgrund eines Urheberrechtsverstoßes durch Filesharing an einem der Titel des Chartcontainers „German Top 100 Single Charts“ abgemahnt worden sein, ist insbesondere bei der Unterlassungserklärung eine genau Prüfung erforderlich. Durch den Umstand, dass auf dem Sampler zahlreiche Titel diverser Labels und Rechteinhaber enthalten sind, führt eine pauschal gefasste Unterlassungserklärung schnell zu einem absoluten Schuldeingeständnis, das kostspielige Folgen für den Unterzeichner haben könnte.

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