Abmahnung Levi Strauss & Co.
Für den Jeans-Hersteller Levi Strauss & Co., auch bekannt unter dem Label Levi’s, geht die Hamburger Kanzlei Harte-Bavendamm Rechtsanwälte gegen wettbewerbsrechtliche Verstöße vor. Gerügt werden Fehler im Impressum der Homepage e
Die Kanzlei Harte-Bavendamm hat die Levi Strauss & Co. bereits in der Abmahnung zahlreicher markenrechtlicher Vergehen vertreten, so beispielsweise in der Verfolgung von der unerlaubten Verwendung der geschützten Ziernaht „Arcuate“.
In diesem Fall geht es jedoch nicht um die Verstöße gegen das Markenrecht, sondern um eine wettbewerbsrechtliche Angelegenheit. Abgemahnt wurde der Betreiber einer Brautmodenwebsite.Das Impressum dieser Seite sei, so legt die Kanzlei Harte-Bavendamm Rechtsanwälte dar, mit diversen Fehlern behaftet. So fehlten beispielsweise Angaben zum Betreiber der Seite, der namentlich genannt wurde. Da dies zwingend erforderlich ist, liege hier ein Grund für die ausgesprochene Abmahnung.
Die Hamburger Kanzlei verlangt von dem Betreiber des Shops die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Darüber hinaus fordert sie die Erstattung der durch das Abmahnverfahren entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 411,30 €. Diese berechnen sich aus einem Streitwert von 5.000,00 €.