Nümann + Lang: Abmahnung von Titeln der "German Top 100"

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Abmahnung „German Top 100“

Urheberrechtsverstöße an Musiktitel, die auf dem Chartcontainer „German Top 100“ enthalten sind, werden von der Karlsruher Kanzlei Nümann + Lang mit zahlreichen Abmahnungen an vermeintliche Filesharer verfolgt.

So wurden beispielsweise eine Vielzahl Internetanschlussinhaber im Auftrag der Rechteinhaber Alfred Tuhoey, Vincent Stein und Mimoza Blinsson durch die Kanzlei Nümann + Lang abgemahnt, da sie den Titel „One in a Million“ des Künstlers Ne-Yo aus Peer-to-Peer-Netzwerken heruntergeladen haben sollen.
In der Abmahnung wird die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung sowie die pauschale Zahlung von 450,00 € gefordert.

Die Abmahnung des Titels, der auf dem Chartcontainer "German Top 100" erschienen ist, könnte für die Abgemahnten noch weitere Konsequenzen haben, da Folgeabmahnungen möglich sind.  

Abmahnung Uptunes, Zooland Music GmbH und Styleheads

Weiterhin mahnt Nümann + Lang für die Musikrechteinhaber Uptunes, Zooland Music GmbH und Styleheads Urheberrechtsverstöße an Titel der „German Top 100“ ab. Die Abgemahnten werden beschuldigt, über ihren Internetanschluss die entsprechenden Titel unbefugt öffentlich zugänglich gemacht zu haben oder aus einem Filesharing-Netzwerk heruntergeladen zu haben.
Nümann + Lang fordert für ihre Mandanten von den abgemahnten Anschlussinhabern eine Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der angefallenen Rechtsverfolgungskosten und Ersatz des entstandenen Schadens.  

Abmahnung Zooland Music GmbH: „Like I Love You“ (R.I.O.)

Darüber hinaus mahnt die Kanzlei Nümann und Lang im Auftrag der Zooland Music GmbH den Titel „Like I Love You“ des Künstlers R.I.O. von der CD „Bravo Hits 72“ ab.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Nümann + Lang abgemahnt wurden?

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