Für die Pink Floyd (1987) Ltd. geht die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte gegen urheberrechtliche Verstöße an der DVD „P.U.L.S.E.“ vor. Diese sollen allerdings nicht, wie bei den gewöhnlichen Abmahnverfahren durch Filesharing, sondern durch unautorisierte Mitschnitte des Konzerts, den sog. „Bootlegs“.
Dabei sollen die Abgemahnten das Konzert der legendären Rock-Band live mitgeschnitten haben und diese Aufnahmen dann über das Internet vertrieben haben. Nach § 77 Abs. 2 UrhG hat der Künstler das ausschließliche Recht, Aufnahmen seiner Darbietung zu vervielfältigen. Gegen dieses Recht sollen die Empfänger der Abmahnschreiben der Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte verstoßen haben.
Insbesondere die Internetplattform Hitmeister ist ein häufiger Vertriebspunkt der Bootlegs, welche in diversen Abmahnungen auch angeführt wird.
Die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte stellt den Betroffenen in Aussicht, dass, sofern der Abmahnung nicht Folge geleistet wird, diese per einstweiliger Verfügung einen Anspruch auf Unterlassung geltend machen werde.
In diesem Zusammenhang ist vom Landgericht (LG) Hamburg schon die erste einstweilige Verfügung im Februar 2012 erlassen worden, wobei der Gegenstandswert des Verfahren auf insgesamt 15.000 € festgesetzt wurde.
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