Die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versteigert auf ihrer Website Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen im Wert von insgesamt 90 Millionen Euro.
Gegenstand der zu versteigernden Forderungen sind noch nicht beglichene Abmahnbeträge, die nur aus den Jahren 2010 und 2011 stammen sollen. Alle Forderungen sollen aus Urheberrechtsverstößen stammen, die in Peer-to-Peer-Tauschbörsen begangen sein sollen. Hier zeigt sich das immense finanzielle Volumen, welches das Geschäft mit urheberrechtlichen Abmahnungen erreicht hat. So kann davon ausgegangen werden, dass die Forderungen einer Vielzahl der zugestellten Abmahnungen umgehend von den Betroffenen beglichen werden. Hierbei spielt vor allem die Scham der Abgemahnten vor Freunden und Familie eine tragende Rolle, da sich die Kanzlei Urmann + Collegen insbesondere auf die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen an pornografischen Filmen, der sog. „Adult Entertainment“-Branche spezialisiert hat.
Die Versteigerung der Regensburger Kanzlei umfasst dabei etwa 70.000 Abmahnfälle, in welchen jeweils ein Betrag von 1.286,80 € zu zahlen sein soll. Dies entspricht auch den üblichen finanziellen Forderungen der Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. So bietet die Kanzlei üblicherweise im ersten Abmahnschreiben den abgemahnten Filesharern einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 650,00 € an. Wird dieser nicht innerhalb einer relativ knappen Frist entrichtet, erhöht sich die geforderte Summe auf 1.286,80 €, welche in einem zweiten Schreiben verlangt wird.
Die Regensburger Kanzlei betonte, dass sie lediglich als Vermittler der Forderungen, nicht aber als deren Verkäufer auftrete. Das lässt den Schluss zu, dass U+C die Forderungen schon ihren Mandanten in Rechnung gestellt haben muss und sich die Versteigerung augenscheinlich an Inkassounternehmen richtet.
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