Schon lange vertritt die Kanzlei Waldorf Frommer die Sony Music Entertainment Germany GmbH in der Wahrung deren Urheberrechte. Derzeit trifft es besonders die Schlager-Fans unter den Filesharern, denn die Münchener Kanzlei rügt Verstöße an Andrea Bergs Erfolgsalbum „Abenteuer“.
Den Betroffenen wird vorgeworfen, das Album Dritten in einer Filesharing-Tauschbörse (wie beispielsweise BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) zum Download von ihrer Festplatte angeboten zu haben. Dies geschieht häufig dann, wenn das Werk zuvor aus demselben Peer-to-Peer-Netzwerk heruntergeladen worden ist. In dieser Handlung sieht die Kanzlei den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt, auf welchen sie auch ihre gestellten Ansprüche stützt.
Die gegen die vermeintlichen Filesharer geltend gemachten Ansprüche belaufen sich sowohl auf Unterlassung als auch auf die Zahlung einer pauschalen Schadensersatzsumme. Der geforderte Betrag, insgesamt 956,00 €, setzt sich aus 506,00 € Rechtsanwaltskosten sowie 450,00 € Schadensersatz zusammen.
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