Für die Tele München Fernseh GmbH + Co. versendet die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte derzeit Doppelabmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen.
Den betroffenen Internetanschlussinhabern wird vorgehalten, sie hätten nicht nur den Filmtitel „Iron Man 2“, sondern auch den Streifen „Plan B für die Liebe“ widerrechtlich in einem p2p-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht.
Der gerügte Upload der Filme geschieht automatisch nach dem Herunterladen von Dateien aus einem Filesharing-Plattform, wodurch der Film von anderen Usern ebenfalls heruntergeladen werden kann.
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert eine Unterlassungserklärung sowie einen Pauschalbetrag von 1.566,00 €, welcher sich aus Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz zusammensetzt.
Jedoch sollte auch bei dieser Abmahnung Vorsicht geboten sein. Zwar darf das Schreiben nicht vollkommen ignoriert werden, auf der anderen Seite ist besonders die Unterlassungserklärung viel zu weit gefasst, was für den Unterzeichner rechtliche Folgen haben könnte, wenn jene als Schuldeingeständnis ausgelegt werden kann.
Auch die pauschalen Vergleichsbeträge sind häufig zu hoch angesetzt.
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