Im Mandat der Constantin Film Verleih GmbH verfolgt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte derzeit gegen Urheberrechtsverstöße an dem Zeichentrickfilm „Wickie und die starken Männer“.
Der Film soll von den abgemahnten Inhaber des ermittelten Internetanschlusses aus einem Filesharing-Netzwerk heruntergeladen worden sein.
Aus diesem Grund fordert die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte von den Abgemahnten eine Unterlassungserklärung sowie eine pauschale Vergleichssumme von 956,00 €, zusammengesetzt aus 450,00 € Schadensersatz sowie 506,00 € Rechtsanwaltskosten.
Des Weiteren mahnt die Münchener Kanzlei Verstöße an den Rechten der Comic-Verfilmung „Werner – eiskalt“ ab. Der fünfte Film der kultigen Werner-Reihe lief im Januar 2011 in den deutschen Kinos an.
Den Abgemahnten wird vorgehalten, eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing begangen zu haben. Dieser Verstoß soll in einer p2p-Tauschbörse verübt worden sein.
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verlangt in dem Abmahnschreiben die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie den üblichen Pauschalbetrag von 956,00 €.
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