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Waldorf Frommer: Abmahnung des Hörbuchs „Feuchtgebiete“ (Charlotte Roche)

Abmahnung Random House GmbH: „Feuchtgebiete“ (Charlotte Roche)

Die Random House GmbH lässt durch die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Urheberrechtsverletzungen an dem Hörbuch „Feuchtgebiete“ der Skandal-Autorin Charlotte Roche abmahnen.

Mit ihrer ziemlich offenen und intimen Art eines Selbstporträts sorgte die britische Autorin für einen Skandal. Auch die Kritiken ihres ersten Romans waren zwiespältig. Die einen lobten den gesellschaftlichen Tabubruch, was wiederum der Hauptkritikpunkt der anderen Auffassungen war.

Den Empfängern der Abmahnschreiben der Münchener Kanzlei wird zur Last gelegt, das Hörbuch des Bestsellers des Jahres 2008 aus einer Filesharing-Tauschbörse (wie beispielsweise BitTorrent, eDonkey oder kazaa) heruntergeladen und anderen Nutzern unerlaubt zum Download von ihrer Festplatte angeboten zu haben. Aufgrund dieses Verstoßes gegen die Urheberrechte der Verlagsgruppe macht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Ansprüche gegenüber den Abgemahnten geltend.

Sie fordert neben der Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 806,00 € (zusammengesetzt aus 506,00 € Rechtsverfolgungskosten und 300,00 € Schadensersatz) von den Betroffenen.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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