Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte geht einmal mehr im Namen der Constantin Film Verleih GmbH gegen Filesharing vor. Diesmal werden Urheberrechtsverstöße an dem Filmwerk „Die Drei Musketiere“, welches im Sommer 2011 erst in den deutschen Kinos angelaufen war, abgemahnt.
Den betroffenen Inhabern des Internetanschlusses, von welchem aus der Urheberrechtsverstoß begangen worden sein soll, wird zur Last gelegt, den Film in einer p2p-Tauschbörse (wie beispielsweise eMule, eDonkey, BitTorrent oder Limewire) zum Download angeboten zu haben. Aufgrund dieser unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung macht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte sowohl einen Anspruch auf Unterlassung als auch einen Anspruch auf Schadensersatz geltend. Der Schadensersatzanspruch beläuft sich dabei auf 956,00 €.
Darüber hinaus vertritt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Firma Constantin Film Verleih GmbH in Abmahnungen von Urheberrechtsverstößen an dem Thriller „Wir sind die Nacht“.
Auch dieser Film soll von den Abgemahnten aus Filesharing-Netzwerken heruntergeladen worden sein. Folglich wird auch in diesen Abmahnfällen eine Unterlassungserklärung sowie ein Pauschalbetrag von 956,00 € verlangt.
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