Zimmermann & Decker: Abmahnung der Single „Schau nicht mehr zurück“ (Xavas)

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Abmahnung tonpool Medien GmbH: „Schau nicht mehr zurück“ (Xavas)

Die tonpool Medien GmbH hat die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte dazu ermächtigt, für sie gegen Urheberrechtsverstöße an dem Musikwerk „Schau nicht mehr zurück“ von Xavier Naidoo und Kool Savas, die unter dem Synonym Xavas auftreten, vorzugehen.

 

Das Projekt Xavas von Xavier Naidoo und Rapper Kool Savas ist aus diversen Zusammenarbeiten hervorgegangen. Xavas setzt sich aus den Namen der beiden Künstlern zusammen. Mit „Schau nicht mehr zurück“ wurde im August 2012 die erste Single von Xavas veröffentlicht, die bis auf Platz Zwei der deutschen Single-Charts kletterte.

Die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte, die im Übrigen schon mehrfach die tonpool Medien GmbH bei der Wahrung deren Urheberrechte vertreten hat, legt den Abgemahnten die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung der Single zur Last. Dies soll dadurch geschehen sein, dass die Betroffenen „Schau nicht mehr zurück“ zunächst aus einem P2P-Netzwerk (wie BearShare, BitTorrent, eDonkey, Emule) herunter- und unmittelbar danach erneut in die Tauschbörse hochgeladen haben sollen. Spätestens durch den erneuten Upload des Songs und dem damit verbundenen Bereitstellen zum Download für andere Nutzer sei, so argumentiert die abmahnende Kanzlei, der Tatbestand der unerlaubten öffentliche Zugänglichmachung erfüllt.

Auf diesen begründet, erhebt die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte für ihre Mandantin Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. So wird neben der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung einer Pauschalen von 459,50 €.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte abgemahnt worden sind?

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