FAREDS: Abmahnung der Titel „Hasta La Atze“ (Die Atzen) und „Strobo Pop“ (Die Atzen mit Nena)

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Abmahnung Schneider & de Teba, Költerhoff GbR: „Hasta La Atze“ (Die Atzen)

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt die Schneider & de Teba, Költerhoff GbR seit Neustem in diversen Abmahnfällen, in welchen Urheberrechtsverstöße an dem aktuellen Titel der Atzen, „Hasta La Atze“, gerügt werden.

Den abgemahnten Inhaber des ermittelten Internetanschlusses wird vorgehalten, den Titel aus einem Filesharing-Netzwerk (wie beispielsweise BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen zu haben. Durch den Download wurde der Song wiederum anderen Nutzern zum Download angeboten. Rechtlich gesehen ist somit der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt worden.

Aufgrund dieses Verstoßes fordert die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von den Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie einen Pauschalbetrag von 450,00 €.

Abmahnung Geto Gold Musikverlag GbR: „Strobo Pop“ (Die Atzen mit Nena)

Außerdem vertritt die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH den Geto Gold Musikverlag GbR in Abmahnungen des Titels „Strobo Pop“ von den Atzen mit Nena. Der Titel, der auf diversen Samplern enthalten ist, soll ebenfalls aus p2p-Tauschbörsen heruntergeladen worden sein.

Auch in diesem Fall verlangt die Karlsruher Kanzlei eine Unterlassungserklärung sowie einen Pauschalbetrag von 450,00 €.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt wurden?

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