FAREDS: Rüge wegen des Stefanie Heinzmann Songs „Diggin‘ in the Dirt“

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Abmahnung für die Herrn Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis, Matthias Haß

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geht im Auftrag der Herrn Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis, Matthias Haß gegen Filesharing an dem Titel „Diggin‘ in the Dirt“ der Sängerin Stefanie Heinzmann vor. Der gerügte Urheberrechtsverstoß an dem Song soll von dem ermittelten Internetanschluss der Betroffenen in einem p2p-Netzwerk begangen worden sein.

Die aus der Schweiz stammende Pop- und Soulsängerin gewann Anfang 2008 eine von Stefan Raab ins Leben gerufene Castingshow, welche im Zuge dessen Sendung TV Total durchgeführt wurde. Den endgültigen Durchbruch schaffte Stefanie Heinzmann dann kurz darauf durch den Titel „My Man is a mean Man“, welcher in Deutschland mit Gold und in der Schweiz sogar mit Doppel-Platin ausgezeichnet wurde.
Das den aktuellen Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zugrunde liegende Lied „Diggin‘ in the Dirt“ ist eine Vorabauskopplung aus dem dritten Studioalbum der Schweizerin, welches im März 2012 erschienen ist.

In den Abmahnschreiben der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird den Betroffenen vorgeworfen, sich der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung des Titels „Diggin‘ in the Dirt“ strafbar gemacht zu haben. Dies ist dann der Fall, wenn die Betroffenen den Song aus einer der einschlägigen Filesharing-Tauschbörsen (z.B. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen bzw. diesen in dem Netzwerk anderen Nutzern zum Download angeboten haben.

Aus diesem Grund macht die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Ansprüche für ihre Mandanten geltend. Diese belaufen sich auf Unterlassung durch Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung sowie auf Zahlung einer Abgeltungssumme. Diese beträgt 450,00 € und beinhaltet sowohl Schadensersatz als auch Rechtsanwaltskosten.

Was können Sie tun, wenn Sie von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt wurden?

 

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