FAREDS: Abmahnung „Ready or not“

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Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geht derzeit vermehrt gegen Urheberrechtsverstöße an diversen Musiktiteln vor. Insbesondere im Auftrag der Herren Kindervater und Bülles werden Vergehen an den Rechten des Songs „Ready or not“ des Michael Mind Project abgemahnt.

 

Der besagte Titel soll in p2p-Tauschbörsen heruntergeladen worden sein, sodass er für andere Nutzer wiederum zum Download angeboten worden ist. Aufgrund dieser widerrechtlichen öffentlichen Zugänglichmachung verlangt die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für ihre Mandanten die Abgabe einer Unterlassungserklärung und bietet einen Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 € an. 

 

 

Abmahnung „Strobo Pop“ (Die Atzen mit Nena)

Darüber hinaus mahnt die Karlsruher Kanzlei wieder vermehrt Vergehen an dem Titel „Strobo Pop“ (Die Atzen mit Nena) für den Geto Gold Musikverlag GbR ab. Bereits vor Monaten hat die Kanzlei Urheberrechtsverstöße an dem Titel mit Abmahnungen gerügt.

Den betroffenen Internetanschlussinhabern wird vorgeworfen, den Song aus Filesharing-Tauschbörsen (wie beispielsweise eDonkey, BitTorrent oder LimeWire) heruntergeladen zu haben. Der damit verbundene Upload ist der in der Abmahnung gerügte Verstoß gegen die Rechte des Geto Gold Musikverlag GbR. 

Von den Abgemahnten wird die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung sowie ein Pauschalbetrag in Höhe von 450,00 € verlangt.

 

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt wurden?

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