FAREDS: Urheberrechtsverstöße an „On The Floor“ (Other Ego) abgemahnt

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Abmahnung Aergo Trade GmbH: „On The Floor“ (Other Ego)

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfolgt einmal mehr die Interessen der Aergo Trade GmbH in urheberrechtlichen Angelegenheiten. In dem konkreten Fall handelt es sich um Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk „On The Floor“ (Other Ego).

Der Titel, der unter anderem auf dem Sampler „VA-Club Sound Vol. 57“ sowie auf der „Dream Dance Vol. 59“ erschienen ist, soll von den Abgemahnten unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Titel in einer Filesharing-Tauschbörse (wie z.B. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) zum Download angeboten worden ist. Diese Form der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung ist zumeist Folge eines Downloads des Titels aus dem p2p-Netzwerk.

Der durch den abgemahnten Inhaber des Internetanschlusses vermeintlich begangene Urheberrechtsverstoß ist Anlass für die Hamburger Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Ansprüche gegen jenen geltend zu machen. Diese belaufen sich auf Unterlassung und Ersatz des entstandenen Schadens. Folglich fordert die Kanzlei für ihre Mandantin zum einen die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung durch den Abgemahnten, zum anderen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 € zur Beilegung des Verfahrens  von ebenjenem.

Folgeabmahnungen drohen

Bedingt durch den Umstand, dass der Titel auf diversen Samplern erschienen ist, gilt es, besonders bei der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung wachsam zu sein. Unterschreibt man eine pauschal gefasste, einem Schuldeingeständnis gleichkommende Erklärung, drohen weitere kostspielige Abmahnungen.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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