FAREDS: Abmahnungen für Jens Kindervater

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Abmahnung Jens Kindervater: „Don’t Stop“ und „Turn back Time“

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geht im Auftrag des DJs und Musikproduzenten Jens Kindervater gegen Urheberrechtsverstöße an den Musiktiteln „Don’t Stop“ sowie „Turn back Time“ vor.

Kindervater, der zusammen mit Frank Bülles unter dem Pseudonym Michael Mind Project zahlreiche Dancehits (wie u.a. „Blinded by the Light“) landete, hat sich auch als Musikproduzent in der House- und Danceszene einen Namen gemacht. So arbeitete er auch mit der Band Cascada und Frida Gold zusammen.

Die ausgesprochenen Abmahnungen beziehen sich allerdings auf Songs, die Jens Kindervater als Soloprojekt veröffentlichte. Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH legte den Adressaten der Abmahnschreiben zur Last, die Titel aus einer Filesharing-Tauschbörse (beispielsweise Bearshare, BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und dadurch anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.

Aufgrund der vermeintlichen Urheberrechtsverstöße macht die Kanzlei Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Neben der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 € gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt wurden?

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