Kornmeier & Partner: Abmahnungen für die GSDR GmbH wegen Urheberrechtsverstößen an dem Titel „Hardcore Vibes“ (Global Deejays)

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Abmahnung GSDR GmbH: „Hardcore Vibes“ (Global Deejays)

Die Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte verfolgt derzeit im Auftrag der GSDR GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Titel „Hardcore Vibes“ der Global Deejays. Die Verstöße an den Rechten der Firma sollen von den Betroffenen in Filesharing-Tauschbörsen begangen worden sein.

Das gegenständliche Lied des Musikprojekts der Produzenten und DJs Konrad und Florian Schreyvogl ist erst in diesem Jahr auf den Markt gekommen. Vorher hatte das Duo unter anderem mit der Neuauflage von Scott McKenzies „San Francisco“ einen Nummer-Eins-Hit.

Den Empfängern der Abmahnschreiben wird vorgehalten, den gerügten Titel der Global Deejays aus einer Peer-to-Peer-Tauschbörse (wie u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire, etc.) heruntergeladen und, bedingt durch den Download, wiederum in das Netzwerk hochgeladen bzw. den Titel andere Nutzern zum Herunterladen von ihrer Festplatte freigegeben zu haben.

Aufgrund der von dem Anschluss der abgemahnten begangenen unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung des Liedes fordert die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages von 450,00 €. Dieser enthält sowohl Schadensersatz als auch die entstandenen Rechtsanwaltskosten.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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