Kornmeier & Partner: Hit-Single „Turn me on“ (David Guetta feat. Nicki Minaj) abgemahnt

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Abmahnung EMI Music Germany GmbH & Co. KG: „Turn me on“ (David Guetta feat. Nicki Minaj)

Die Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte geht im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG gegen Urheberrechtsverstöße an dem Titel „Turn me on“ des Erfolgsproduzenten und DJs David Guetta feat. Nicki Minaj vor.

„Turn me on“ ist auf dem fünften Studioalbum, „Nothing but the Beat“ des französischen Hitgaranten David Guetta enthalten. Den Song nahm er gemeinsam mit der amerikanischen Rapperin Nicki Minaj auf, auf deren Album „Pink Friday: Roman Reloaded“ der Titel ebenfalls zu hören ist.
Ende 2011 ist „Turn me on“ als bereits fünfte Single des David Guetta Albums veröffentlicht worden und erreichte in Deutschland Platz Sechs der Single-Charts.

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte wirft den Adressaten der Abmahnschreiben vor, dass Urheberrechtsverstöße an „Turn me on“ von ihrem Internetanschluss aus begangen worden sein sollen. Im Einzelnen soll der Titel aus einer Filesharing-Tauschbörse (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und anschließend erneut in das Netzwerk hochgeladen worden sein.

Auf diese Urheberrechtsverstöße stützt die Kanzlei die für ihre Mandantin erhobenen Forderungen nach Unterlassung und Schadensersatz, welche die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 € umfassen.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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