Kornmeier & Partner: Abmahnung „Sweat“ (Snoop Dogg vs. David Guetta) und "Street Dancer" (Avicii)

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Wieder einmal warden Verstöße an den Urheberrechten von Musiktiteln abgemahnt. Diesmal haben sich die Rechteinhaber von EMI Music Germany GmbH & Co. KG an die Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte gewandt und diese damit beauftragt, den Verstößen nachzugehen.

Abmahnung „Sweat“ (Snoop Dogg vs. David Guetta)

Im Mittelpunkt der Abmahnungen steht der Titel „Sweat“ der Künstler Snoop Dogg vs. David Guetta. Der Titel ist auf diversen Samplern erschienen, unter anderem auf den „Bravo Hits Vol. 74“.

Den abgemahnten Internetanschlussinhabern wird zur Last gelegt, den Titel zunächst aus einer Filesharing-Tauschbörse heruntergeladen zu haben und anschließend anderen Nutzern zugänglich gemacht zu haben. Dies stellt ein Vergehen gegen § 85 UrhG dar, der die allgemeinen Nutzungs- und Verwertungsrechte regelt.

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte verlangen für ihren Mandanten eine Unterlassungserklärung zur Verringerung der Wiederholungsgefahr. Außerdem soll das Verfahren außergerichtlich durch Zahlung eines Pauschalbetrags von 450,00 € beigelegt werden.

Abmahnung „Street Dancer“ (Avicii)

Darüber hinaus geht die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der GSDR GmbH gegen urheberrechtliche Verstöße an dem Song „Street Dancer“ des Interpreten Avicii vor. Auch dieser Titel soll von den Betroffenen in einer p2p-Tauschbörse widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Von den abgemahnten Filesharern wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der für die Kanzlei Kornmeier & Partner übliche Pauschalbetrag in Höhe von 450,00 € gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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