Kornmeier & Partner: „Sounds of a Playground Fading“ (In Flames) abgemahnt

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Abmahnung GSDR GmbH: „Sounds of a Playground Fading“ (In Flames)

Im Auftrag der GSDR GmbH geht die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte gegen Urheberrechtsverstöße an dem Album „Sounds of a Playground Fading“ der schwedischen Melodic-Death-Metal-Band In Flames vor.

„Sounds of a Playground Fading“ ist bereits das zehnte Studioalbum der erfolgreichen schwedischen Metal-Band, die seit ihrer Gründung 1990 über 2 Millionen CDs verkauft hat. Das Album wurde am 17. Juni 2011 in Deutschland veröffentlicht und ist das erste ohne das Gründungsmitglied Jesper Strömblad. Inhaltlich beschäftigt sich „Sounds of a Playground Fading“ mit der Besorgnis über den derzeitigen Zustand der Erde.

Die Frankfurter Kanzlei wirft den Empfängern der Abmahnungen vor, die Urheberrechte der GSDR GmbH an dem Album verletzt zu haben. Dies soll sowohl durch den Download des Albums aus einer Filesharing-Tauschbörse (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) von dem Internetanschluss der Abgemahnten als auch durch das erneute Hochladen des Musikwerkes in das Netzwerk geschehen sein.

Hierdurch sieht die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt, aus welchem sie Ansprüche gegen die Betroffenen geltend macht. Sie verlangt von den Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Begleichung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 €.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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