SKW Schwarz: Abmahnung des Horrorfilms „Scream 4“

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Abmahnung Wild Bunch Germany GmbH: „Scream 4“

Für viele ahnungslose Internetanschlussinhaber kann ein Schreiben der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte zum, im wahrsten Sinne des Wortes, Horror werden. Denn die Kanzlei geht derzeit für die Wild Bunch Germany GmbH gegen Urheberrechtsverstößen an deren Horrorfilm „Scream 4“ vor.

Die „Scream“-Reihe ist wohl die beliebteste Filmreihe im Horrorfilm-Genre. Wie schon in den drei Teilen zuvor führte auch in der vierten Folge Wes Craven bei „Scream 4“ Regie. Darüber hinaus gelang es auch, die ursprüngliche Besetzung der Hauptrollen zu reaktivieren. Mit Neve Campbell, Courtney Cox und David Arquette kehrten die ursprünglichen Hauptdarsteller/innen nach geraumer Zeit wieder in ihre alten Rollen zurück.

Den Inhabern des ermittelten Internetanschluss, von welchem der Streifen aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen worden sein soll, wird die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung von „Scream 4“ vorgeworfen. Dies soll dadurch geschehen sein, dass der Film nach dem Download aus einem p2p-Netzwerk erneut in jenes hochgeladen oder zum Download von der nutzereigenen Festplatte freigegeben worden sein soll.

Die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte verlangt für ihre Mandantin von den Betroffenen die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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