SKW Schwarz: Abmahnung des Filmes „The Woman“

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Abmahnung Worldwide Association for intellectual property: „The Woman“

Die SKW Schwarz Rechtsanwälte verfolgt im Auftrag der Worldwide Association for intellectual property Urheberrechte an dem Horror-Film „The Woman“ von den Betroffenen in einer Filesharing-Tauschbörse unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll.

Der 2011 erschienene Horror-Film handelt von einem Familienvater und angesehenen Rechtsanwalt, der im Wald eine in den Wäldern lebende Frau fängt. In der Absicht, die Frau endgültig zu zivilisieren, sperrt er sie in ein Verlies im heimischen Garten. Um sein Ziel zu erreichen, bedient er sich immer heftigeren Mitteln und auch seine Familie, die unter diesem Zustand erheblich leidet, wird zunehmend in den Zivilisationsversuch involviert. Als schließlich eine besorgte Lehrerin das Gespräch mit dem Anwalt sucht, eskaliert die Lage.

Die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte wirft den Adressaten der Abmahnschrieben die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung des Filmwerkes „The Woman“ vor. Zumindest sei der Streifen von ihrem Internetanschluss in eine Filesharing-Tauschbörse (wie zB Bearshare, BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) hochgeladen worden. Durch diesen Upload sei der Film auch anderen Nutzern des P2P-Netzwerkes zum Download angeboten worden. Das Hochladen eines Filmwerks ist zumeist Konsequenz eines vorangegangenen Downloads desselben Filmes.

Insgesamt sei von den Inhabern des Internetanschlusses der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt worden. Aus diesem erhebt die Kanzlei Ansprüche für ihre Mandantin, welche sich auf die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 320,00 € sowie der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung belaufen.    

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