Die Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte wahrt im Auftrag der EMI Music Germany GmbH deren Urheberrechte an dem Erfolgsalbum „Nothing but the Beat“ des französischen DJ und Produzenten David Guetta.
Das Album, welches bis auf Platz 1 der deutschen Albumcharts kletterte, enthält zahlreiche Titel, die auch als Singleauskopplungen große Erfolge feierten. So platzierten sich die Titel „Without You“ (David Guetta feat. Usher), „Where Them Girls At“ (David Guetta feat. Flo Rida & Nicki Minaj), „Titanium“ (David Guetta feat. Sia) sowie „Little Bad Girl“ (David Guetta feat. Taio Cruz & Ludacriz) in den Top Ten der deutschen Singlecharts.
Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte wirft den Empfängern der Abmahnschreiben vor, das Album „Nothing but the Beat“ aus einer Filesharing-Plattform (wie u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und wiederum zum Download angeboten zu haben. Da dies den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt, macht die Kanzlei aus genau jenem Ansprüche für ihre Mandantin geltend. Diese zielen sowohl auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie auf die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 600,00 € ab.
Außerdem mahnt die Kanzlei Kornmeier & Partner auch Verstöße an einzelnen Titeln des David Guetta Albums für die EMI Music Germany GmbH ab. Hierbei wird neben einer Unterlassungserklärung ein Vergleichsbetrag von 450,00 € gefordert.
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