Die Kanzlei Kornmeier und Partner geht im Auftrag zahlreicher Rechteinhaber von Musikwerken gegen urheberrechtliche Verstöße an den jeweiligen Liedern vor.
Den Betroffenen wird vorgeworfen, die abgemahnten Urheberrechtsverstöße in Filesharing-Tauschbörsen begangen zu haben.
Abgemahnt werden unter anderem:
“Where Them Girls (feat. Nicki Minaj & Flo Rida)“ – David Guetta (EMI Music Germany GmbH & Co.)
“Bon Bon” – Pitbull (GSDR GmbH)
“Snus Together (The Beat Thiefs Bootleg)” – Avicii & Sebastian Drums (GSDR GmbH)
“You’re Not Alone” – Mads Langer (GSDR GmbH)
“Office Romance – Our Time“ (GV World GmbH)
“Lucky Trouble – Vykrutasy” (GV World GmbH)
“Суперменеджер или мотыга судьбы – Supermanager oder die Hacke des Schicksals“ (Amselfilm)
Die Kanzlei Kornmeier und Partner fordert für ihre Mandaten die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag.
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