Zahlreiche Betreiber von Onlineshops sind in der letzten Zeit von dem Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. abgemahnt worden. Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat es sich zum Ziel gesetzt, Verbraucher nicht nur zu informieren, sondern auch über ihre Rechte zu beraten. Zur Durchsetzung dieser Ziele scheut der Verein den Gang zum Gericht keineswegs, um gegen den lauteren und gleichen Wettbewerb verstoßende Firmen zu kämpfen.
Inhalt dieser wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sind zumeist Fehler in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, fehlende grundlegende Informationen zum Vertragsschluss oder die 40 € Klausel. Fehler in der Widerrufsbelehrung können unter anderem unzureichende Informationen zu den Folgen des Widerrufs, dem Fristbeginn oder gar eine veraltete Fassung der Widerrufsbelehrung darstellen.
In dem aktuellen Fall werden Fehler in den AGBs gerügt, weshalb der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. eine Forderung auf Unterlassung sowie einer Kostenerstattung in Höhe von 232,50 € von dem abgemahnten Betreiber des Onlineshops verlangt.
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