Im Auftrag der Universal Music GmbH verfolgt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße an dem Album „Born To Die“ der amerikanischen Sängerin Lana Del Rey.
Das erst am 27. Januar 2012 erschienene Album der Newcomerin des vergangenen Jahres kletterte direkt auf Platz Eins der Album-Charts in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Großbritannien. Für den endgültigen Durchbruch der 25-jährigen Sängerin sorgte die Hit-Single „Video Games“, gleichzeitig die erste Single-Auskopplung aus dem gegenständlichen Album. Weitere bislang veröffentlichte Singles sind „Born To Die“ sowie „Blue Jeans“.
Den Empfängern der Abmahnschreiben der Hamburger Kanzlei wird zur Last gelegt, das „Born To Die“ aus einer der einschlägigen Peer-to-Peer-Tauschbörsen (wie u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen zu haben. Gleichzeitig sollen die Betroffenen das Album anderen Nutzern zum Download angeboten bzw. bereitgestellt haben.
Gestützt auf die vorgeworfenen Urheberrechtsverstöße fordert die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte von den vermeintlichen Filesharern die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,00 €, welcher nicht nur Schadensersatz, sondern auch die entstandenen Rechtsverfolgungskosten umfasst.
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