Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vertritt das Plattenlabel EMI Music Germany GmbH & Co. KG schon lange in der Wahrung deren Urheberrechte. In den derzeitigen Fällen verfolgt die Kanzlei im Mandat der Firma Verstöße an dem Album „Cardiology“ der amerikanischen Pop-Punk-Band Good Charlotte.
Das gegenständliche Album der 1996 gegründeten Band aus Waldorf, Maryland, wurde bereits Ende 2010 veröffentlicht. Es konnte jedoch nicht an die Erfolge der vorangegangenen Alben anknüpfen und ist bislang das letzte Studioalbum der Band.
Die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte legt den Empfängern der Abmahnschreiben zur Last, dass das Album von dem auf sie zugelassenen Internetanschlüsse aus einer Filesharing-Tauschbörse (wie u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire,etc.) heruntergeladen worden sei. Im Zuge dessen sei das Werk außerdem anderen Nutzern zum Download angeboten bzw. von ihrer Festplatte zum Herunterladen freigegeben worden.
Aufgrund dieser Urheberrechtsverstöße verlangt die Kanzlei für das Label EMI von den Betroffenen neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme von 1.200,00 €, welche neben Schadensersatz auch die entstandenen Rechtsverfolgungskosten abdecken soll.
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