Rasch: Abmahnung des Jan Delay-Albums „Wir Kinder vom Bahnhof Soul“

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Abmahnung Universal Music GmbH: „Wir Kinder vom Bahnhof Soul“ (Jan Delay)

Die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte geht derzeit im Auftrag der Universal Music GmbH gegen Urheberrechtsverstöße an dem Musikalbum „Wir Kinder vom Bahnhof Soul“ des deutschen Soul-Musikers Jan Delay vor.

Jan Delay, der sowohl als Solokünstler als auch als Mitglied der Gruppe „Beginner“ Erfolge feiert, veröffentlichte 2009 sein bereits drittes Studioalbum „Wir Kinder vom Bahnhof Soul“. Das Album erreichte in Deutschland und der Schweiz Platz Eins der Albumcharts.

„Wir Kinder vom Bahnhof Soul“ soll von den Empfängern der Abmahnschreiben der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) herunter- und erneut in diese hochgeladen worden sein. Somit sei das Album von den Inhabern des ermittelten Internetanschluss anderen Nutzern erneut zum Download angeboten worden.

Aus dem dadurch erfüllten Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung macht die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte nun Ansprüche für ihre Mandantin gegenüber den Abgemahnten geltend. Diese belaufen sich auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Abgeltungssumme in Höhe von 1.200,00 €.

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