Rechtsanwalt Daniel Sebastian vertritt die Aerosoft GmbH in der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen durch Filesharing an dem Flugsimulator „Mega Airport München“.
Das Computerprogramm des Software entwickelnden Unternehmens soll von den Abgemahnten aus einer Peer-to-Peer (p2p)-Tauschbörse (wie z.B. Bearshare, BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen worden sein. Durch den Download sei das Programm außerdem für andere Nutzer zum Herunterladen bereitgestellt worden.
In dem Abmahnschreiben der Berliner Kanzlei wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 750,00 € gefordert.
Darüber hinaus vertritt Rechtsanwalt Sebastian das Softwareunternehmen in der Ahndung von Rechtsverstößen an dem Programm „Airbus X“. Auch diese Software soll von den Betroffenen aus einem Filesharing-Netzwerk heruntergeladen worden sein.
In diesen Abmahnfällen fordert der Berliner Rechtsanwalt für seine Mandantin ebenfalls sowohl die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung als auch die Zahlung einer pauschalen Summe von 750,00 €.
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