U+C: Urheberrechtsverstöße am Film „Ronal der Barbar“ abgemahnt

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Abmahnung MFA+Filmdistribution e.K.: „Ronal der Barbar“

Die Urmann + Collegen (U+C) Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfolgt derzeit für die MFA+Filmdistribution e.K. Urheberrechtsverstöße an dem Film „Ronal der Barbar“. Die Verstöße gegen die Rechte ihrer Mandantin sollen vornehmlich in Filesharing-Tauschbörsen begangen worden sein.

Die 2011 erschienene Animationskomödie erzählt augenzwinkernd die Geschichte des Barbaren Ronal, der ganz und gar nicht den üblichen Klischees entspricht. Doch an ihm liegt es, sein Volk aus den Fängen des hinterhältigen Eroberers Volcazar zu befreien.

Die Adressaten der Abmahnschreiben sollen, so will die Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aufgrund der in der Tauschbörse ermittelten IP-Adresse ermittelt haben, die Komödie aus einem der einschlägigen p2p-Netzwerke (zB BitTorrent, eDoneky, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen haben. In diesem Zusammenhang soll der Streifen auch erneut auf die Tauschbörse hochgeladen und somit anderen Nutzern zum Download bereitgestellt worden sein.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverstöße macht die Kanzlei für ihre Mandantin Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegenüber den Internetanschlussinhabern geltend. Diese belaufen sich auf die Forderung auf Unterzeichnung der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung sowie auf die Zahlung einer pauschalen Summe von 650,00 €.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt wurden?

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