Urmann + Collegen: vertauschte IP-Adressen

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Abmahnung: IP-Adressenverwechslung

Die IP-Adresse dient der Identifizierung sowie der Erkennung eines Computers bei der Datenübertragung. Besonders im Rahmen der Abmahnungen wegen vermeintlichen Filesharings ist diese Adresse daher zu einem essentiellen Bestandteil der Beweissicherung für die begangenen Verstöße geworden.

Basierend auf der Auswertung der IP-Adresse, ist es erst möglich, den begangenen Verstoß in einem Filesharing-Netzwerk einer Postadresse zuzuordnen. Dabei lässt sich jedoch nicht der genaue Nutzer herausfinden – schließlich gibt die IP-Adresse nur die Kennung des Computers, nicht des davor sitzenden Nutzers an –, sondern es kann nur derjenige ermittelt werden, auf den der Internetzugang zugelassen worden ist.
Aufgrund der ermittelten Anschrift lässt sich dann die Abmahnung an den Inhaber des Anschlusses zustellen.

U + C Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnte mit falscher IP-Adresse ab

Der U + C Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist allerdings ein fataler Fehler unterlaufen. Die ermittelten IP-Adressen seien durch ein fehlerhaftes Softwareupdate  vertauscht worden, sodass in den zugestellten Abmahnungen unrichtige IP-Adressen angegeben worden seien. In einem weiteren Schreiben haben die Regensburger Rechtsanwälte darauf hingewiesen und eine korrigierte Angabe zu der abgemahnten IP-Adresse gemacht.

Abmahnung DigiProtect: „Burning Embers“

Für die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH geht die Kanzlei U + C gegen diverse Urheberrechtsverstöße vor. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, dass der abgemahnte pornographische Titel von ihrem Internetanschluss in einer Internettauschbörse heruntergeladen worden sein soll. Daher werden Anschlussinhaber zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 650,00 € sowie der Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.

 

Was können Sie tun, wenn Sie von der U + C Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt wurden?

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Abmahnung abwehren