Urmann + Collegen: Filesharing von „Anneli Leila Menage á Trois“ abgemahnt

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Abmahnung Malibu Media LLC: „Anneli Leila Menage á Trois“

Die Malibu Media LLC hat die Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwälte damit beauftragt, gegen Urheberrechtsverstößen an dem Erotikfilm „Anneli Leila Menage á Trois“ vorzugehen. Dieser soll von den Abgemahnten in einer Filesharing-Tauschbörse unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

 

Die Malibu Media LLC, die ihren Sitz in Malibu, Kalifornien, USA, hat, produziert Erotikfilme und vertreibt diese im Internet. Die Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwälte ist von der Firma bereits zuvor schon des Öfteren mit der Vertretung in Abmahnverfahren beauftragt worden.

Den Adressaten der Abmahnschreiben wird vorgehalten, dass diese den Film von ihrem Internetanschluss aus in eine Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) hochgeladen haben sollen. Außerdem hätten diese den Film zuvor aus dem Netzwerk heruntergeladen. Durch das Hochladen des pornographischen Streifens sei dieser zudem anderen Nutzern zum Download angeboten worden. Insgesamt sieht die Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwälte durch die dargelegten Verstöße gegen das Urheberrecht der Malibu Media LLC den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt.

Aus diesem erhebt die Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwälte Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Konkret fordert sie von den Betroffenen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 650,00 €.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwälte abgemahnt worden sind?

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