Abmahnung für die Warner Bros. Entertainment GmbH: „Der Hobbit: Eine unerwartete Reise“
Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verfolgt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Urheberrechtsverstöße an dem Film „Der Hobbit: Eine unerwartete Reise“. Die Vorgeschichte der „Herr der Ringe“-Trilogie soll von den Abgemahnten in einer Filesharing-Tauschbörse unerlaubt zum Download angeboten worden sein.
„Der Hobbit: Eine unerwartete Reise“ ist der erste Teil der Filmtrilogie, basierend auf J.R.R. Tolkiens Fantasyroman „Der Hobbit“ aus dem Jahr 1937. Der Plot des Filmes spielt 60 Jahre vor dem Beginn von „Der Herr der Ringe“ und stellt die Vorgeschichte dar. Gandalf, der sagenumwobene Zauberer, bittet den Hobbit Bilbo Beutlin, ihn und dreizehn tapfere Zwerge dabei zu unterstützen, den Berg Erebor zurückzuerobern, welcher von dem Drachen Smaug in Besitz gehalten wird.
Den Abgemahnten wirft die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor, den Film zunächst aus einer Filesharing-Tauschbörse (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) herunter- und hierdurch erneut in das Netzwerk hochgeladen zu haben. Spätestens durch erneuten Upload des Filmwerks sei, so argumentiert die Münchener Kanzlei, der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt worden.
Aus diesem Tatbestand erhebt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz für die Warner Bros. Entertainment GmbH gegenüber den Betroffenen. Gefordert wird namentlich die Unterzeichnung einer dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Pauschalsumme von 956,00 €.
Abmahnung für die Warner Bros. Entertainment GmbH: „Die Reise zur geheimnisvollen Insel“
Des Weiteren hat die Produktionsgesellschaft die Münchener Kanzlei damit beauftragt, gegen Urheberrechtsverstöße an dem Filmwerk „ Die Reise zur geheimnisvollen Insel“ vorzugehen. Dieser Film soll ebenfalls von den Abgemahnten in ein P2P-Netzwerk hochgeladen worden sein.
Auch in diesen Fällen stellt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ihre üblichen Forderungen. Im Einzelnen verlangt die Kanzlei für ihre Mandantin von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 956,00 €.