Abmahnung 20th Century Fox Home Entertainment Germany GmbH: „Der Schlussmacher“
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist von der 20th Century Fox Home Entertainment Germany GmbH mit der Verfolgung von urheberrechtlichen Verstößen an dem Film „Der Schlussmacher“ beauftragt worden. Der Film soll in einem Filesharing-Netzwerk unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein.
In der Komödie „Der Schlussmacher“ tritt Matthias Schweighöfer, wie auch schon in „What a Man“, als Regisseur und Hauptdarsteller in Erscheinung. Er spielt den professionellen Schlussmacher Paul, der für seine Mandanten mit deren Partnern Schluss macht. Im Gegensatz zu seinen Auftraggebern läuft es bei ihm allerdings privat bestens, bis ihm sein bester Freund Toto in die Quere kommt.
Den Adressaten der Abmahnungen wirft die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor, dass diese den Streifen „Der Schlussmacher“ in einer Filesharing-Tauschbörse (wie BearShare, BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben sollen. Dies sei dadurch geschehen, dass die Betroffenen den Film zunächst aus dem P2P-Netzwerk heruntergeladen und daraufhin erneut in das Netzwerk hochgeladen haben sollen. Zudem sei durch den Upload des Filmwerks dieses auch anderen Nutzern zum Download angeboten worden.
Aufgrund der an die Abgemahnten gerichteten Vorwürfe erhebt die Münchener Kanzlei für ihre Mandantin Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Im Einzelnen werden die Betroffenen aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 € zu zahlen.
Mehr Infos zu Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer