Waldorf Frommer: Filesharing des Films „Halloween 2“ gerügt

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Abmahnung Tiberius Film GmbH & Co. KG: „Halloween 2“

Im Auftrag der Tiberius Film GmbH & Co. KG versendet die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte urheberrechtliche Abmahnungen wegen der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung des Filmes „Halloween 2“ in Tauschbörsen.

 

Der Horrorfilm „Halloween 2“ erschien bereits im Jahre 1981 und knüpft an das Ende von „Halloween – Die Nacht des Grauens“ an. Entgegen der ursprünglichen Planung, dass „Halloween 2“ das Ende der blutigen Film-Serie sein sollte, wurden noch zwei weitere Fortsetzungen gedreht. In „Halloween 2“ verkörpert Michael Myers, wie auch schon im ersten Streifen, die Rolle des Bösen. Regie führte Rick Rosenthal.

Zur Last gelegt wird den Adressaten der Abmahnschreiben, dass diese den Horrorfilm von ihrem Internetanschluss aus in eine Filesharing-Tauschbörse (wie zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) hochgeladen haben sollen. Nachdem „Halloween 2“ zuvor bereits von den Abgemahnten aus dem Netzwerk heruntergeladen worden sei, erfülle, so führt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus, der neuerliche Upload und das damit verbundene Angebot zum Download den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung.

Aus diesem macht die Münchener Kanzlei für ihre Mandantin, die Tiberius Film GmbH & Co. KG, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Namentlich wird die Unterzeichnung der beigefügten, strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages gefordert. Die zu zahlende Summe beläuft sich dabei auf die für die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte üblichen 956,00 €. 

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt worden sind?

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