Waldorf Frommer: Abmahnung der Filme „Wolverine: Der Weg des Kriegers“ sowie „EPIC – Verborgenes Königreich“

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Abmahnung für die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH: „Wolverine: Der Weg des Kriegers“

 

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte geht aktuell im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH gegen Filesharing des Filmwerkes „Wolverine: Der Weg des Kriegers“ vor. Der Film soll von den Abgemahnten in einem P2P-Netzwerk unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

 

„Wolverine: Der Weg des Kriegers“ ist der dritte Teil der Comicverfilmung der „X-Men“-Reihe. Der Streifen mit Hugh Jackman in der Hauptrolle erschien im Juli 2013 in den deutschen Kinos und sorgte prompt für einen großen Erfolg.

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wirft den Abgemahnten vor, den Film in einer Filesharing-Tauschbörse (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) zum Download angeboten zu haben. Zuvor sei „Wolverine: Der Weg des Kriegers“ aus dem Netzwerk heruntergeladen und im Anschluss daran erneut in die Tauschbörse hochgeladen worden. Hierin, spätestens jedoch in dem erneuten Angebot zum Download, sei der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt worden.

Aus jenem erhebt die Münchener Kanzlei für ihre Mandantin Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Im Einzelnen fordert sie von den Betroffenen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Abgeltungssumme in Höhe von 1.028,00 €. Auffällig ist, dass die angebotene Vergleichssumme angehoben wurde. Zuvor forderte die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für gewöhnlich 956,00 €.

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Abmahnung für die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH: „EPIC – Verborgenes Königreich“

Des Weiteren verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH Urheberrechtsverstöße an dem Film „EPIC – Verborgenes Königreich“. Auch diese Verstöße an den Rechten der Produktionsfirma sollen von den Abgemahnten durch das unerlaubte Bereitstellen zum Download begangen worden sein.

Auch in diesen Abmahnfällen fordert die Münchener Kanzlei von den Betroffenen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung eines Pauschalbetrages von 1.028,00 €.

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