Waldorf Frommer: Abmahnung der Til Schweiger Filme "Kokowääh" und "Zweiohrküken"

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Abmahnung Warner Bros. Entertainment GmbH: „Kokowääh“

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte geht einmal mehr für die Warner Bros. Entertainment GmbH gegen Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Tauschbörsen vor. Betroffen sind diesmal Filme des Schauspielers Til Schweiger, namentlich seine aktuellsten Filme „Kokowääh“ und „Zweiohrküken“.

Der Streifen „Kokowääh“, in welchem der populäre Schauspieler nicht nur die Hauptrolle spielte, sondern gleich auch noch das Drehbuch verfasste, den Film produzierte und als Regisseur tätig war, soll aus einer p2p-Tauschbörse (wie beispielsweise BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen worden sein. Dabei stützt sich die Kanzlei Waldorf Frommer auf die von einer Anti-Piracy-Firma ermittelten Daten, woraus der Inhaber des Internetanschlusses ermittelt worden ist, von welchem der Urheberrechtsverstoß begangen wurde.

Die Münchener Kanzlei macht für die Warner Bros. Entertainment GmbH aufgrund der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung des Filmes, welche insbesondere durch das mit dem Download verbundene Bereitstellen zum Herunterladen begangen wurde, Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Dabei fordert sie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 €.

Abmahnung Warner Bros. Entertainment GmbH: „Zweiohrküken“

Weiterhin rügt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte auch Urheberrechtsverstöße an Til Schweigers Film „Zweiohrküken“. Der Kinohit, welcher die Fortsetzung des Kassenschlagers „Keinohrhasen“ ist, soll ebenfalls von den Empfängern der Abmahnungen aus einer Filesharing-Plattform heruntergeladen worden sein.

Auch in diesen Fällen verlangt die Kanzlei für ihre Mandantin, der Warner Bros. Entertainment GmbH, eine Unterlassungserklärung sowie einen Pauschalbetrag von 956,00 €.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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