Kanzlei Sebastian: Abmahnung des Titels „C’est Bleu“ (Scooter feat. Vicky Leandros)

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Abmahnung DigiRights Administration GmbH:  „C’est Bleu“ (Scooter feat. Vicky Leandros)

Die Kanzlei des Berliner Rechtsanwalts Daniel Sebastian ist von der DigiRights Administration GmbH mit der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen an dem Lied „C’est Bleu“ (Scooter feat. Vicky Leandros) beauftragt worden. Die DigiRights Administration GmbH ist schon seit Längerem Mandantin der Kanzlei, welche sich innerhalb von mehreren Monaten einen Namen in der Abmahnbranche gemacht hat.

Das gegenständliche Lied „C’est Bleu“ der deutschen Techno-Band Scooter, das sie zusammen mit der Schlagersängerin Vicky Leandros produziert haben, ist auf dem aktuellen Album „The Big Mash Up“ erschienen. Ausgekoppelt wurde es im Dezember 2011 als bereits dritte Single dieses Albums.

Die Berliner Kanzlei wirft den Adressaten der Abmahnschreiben vor, den Song aus einer Filesharing-Tauschbörse (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen zu haben. Außerdem soll das Lied von den Abgemahnten erneut in das p2p-Netzwerk hochgeladen worden sein. Durch diese, nachweislich von dem Internetanschluss der Betroffenen aus, begangenen Urheberrechtsverstöße sei der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt worden.

Aus diesem erhebt die Kanzlei Sebastian Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. Konkret wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von 680,00 € gefordert.

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