Kanzlei Sebastian: Abmahnung des Titels „David Doesn’t Eat“ (Scooter)

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Abmahnung DigiRights Administration GmbH: „David Doesn’t Eat“ (Scooter)

„David Doesn’t Eat“ der deutschen Techno-Band Scooter ist ein weiterer Titel in der derzeit schier endlos scheinenden Liste der Songs, die von der Berliner Kanzlei Sebastian abgemahnt werden. Auch in diesen Fällen soll das Lied vom Internetanschluss der Abgemahnten unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Scooter verkaufte seit 1993 mehr als 30 Millionen Tonträger und gilt als eine der erfolgreichsten deutschen Techno-Band. Der gegenständliche Song, „David Doesn’t Eat“ (Scooter) stammt aus dem 2011 veröffentlichten Album „The Big Mash Up“ und ist angelehnt an „A Walk In The Park“ der Nick Straker Band.
Darüber hinaus ist der Song auf diversen Chart-Samplern enthalten, wie beispielsweise auf der „German Top 100 Single Charts“.

Konkret legt Rechtsanwalt Daniel Sebastian den Betroffenen zur Last, den Titel zunächst aus einer Filesharing-Tauschbörse (wie zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) herunter- und anschließend erneut in die Tauschbörse hochgeladen zu haben. Durch den Upload des Titels ist dieser wiederum anderen Nutzern zum Download angeboten worden. Spätestens in dem neuerlichen Angebot des Songs sei der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt worden.

Für die DigiRights Administration GmbH fordert die Kanzlei Sebastian von den Betroffenen die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Sebastian abgemahnt wurden?

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